Produktdokumentation
Wenn Sie die Dokumentation zu Ihrem SK Škrlj Produkt erhalten möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Die Identifikationsnummer des Produkts ist erforderlich. Die Nummer finden Sie auf dem Typenschild des Produkts.
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Rechtsmitteilung
Urheberrechte
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Haftungsbeschränkung
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Sollten Sie Fragen bezüglich unserer Website haben, können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Škrlj d.o.o.
Batuje 90, 5262 Črniče, Slowenien, EU
e-mail: sk(at)sk-skrlj.com
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Vereinbarungen, Lieferungen usw., sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1. Unsere Angebote werden schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Zeichnungen und andere Projektunterlagen bleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
2. Kundenbestellungen gelten erst dann als angenommen, nachdem sie von uns in schriftlicher Form durch eine Auftragsbestätigung bestätigt werden. Die Auftragsbestätigung ist für uns und für den Käufer verbindlich und hat die Natur eines Kaufvertrages. Wenn der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung keine Einwände erhebt, gilt dies als Zustimmung der in der Bestätigung angegebenen Bedingungen. Eventuelle Ergänzungen und Änderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise gelten EXW Batuje (Incoterms 2000), sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben.
3.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Geld auf unserem Konto eintrifft. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
3.3. Gelieferte Ware bleibt solange in unserem Eigentum, bis die Verpflichtungen des Käufers vollständig erfüllt sind. Der Besteller ist verpflichtet, mit der noch in unserem Eigentum befindlichen Waren als guter Hausherr zu handeln und sie deutlich als unser Eigentum zu kennzeichnen. Im Fall eines Weiterverkaufs ist der Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt weiterzuvermitteln.
4. Lieferung
4.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung durch unsere Lieferanten voraus. Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Umständen oder im Fall höherer Gewalt, sind wir berectigt, die Lieferzeit angemessen zu verschieben. Der Kunde wird über das Auftreten und die Dauer der Umstände, die zu einer Verlängerung der Lieferfrist führten, rechtzeitig informiert.
4.2. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Lieferanschrift rechtzeitig mitzuteilen, sonst übernehmen wir keine Verantwortung für falsche Anlieferung.
4.3. Lieferungen erfolgen gemäß Klausel EXW (Incoterms 2000), sofern nichts anderes vereinbart.
4.4. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle vom Besteller zu klärenden technischen Fragen beantwortet sind und wenn alle Bedingungen aus der Auftragsbestätigung (Zahlung, bestätigte Skizzen, etc.) erfüllt sind.
4.5. Wenn der Käufer vertragliche Pflichten (z.B. Anzahlung, Eröffnung eines Akkreditivs, Vorlegung der Dokumente usw.) nicht rechtzeitig erfüllt, behalten wir uns das Recht zur Lieferterminverlängerung vor, und zwar nach Bedürfnissen und Verlauf unserer Produktion.
4.6. Bei Annahmeverzug seitens des Käufers sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu lagern. Wenn der Käufer die Annahme verweigert, ist er verpflichtet, die bei uns daraus entstandenen Kosten zu zahlen (Minderung des Warenwertes, Verkauf der Ware unter dem Preis, Finanzierungs- und Lagerkosten, ...).
4.7. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen hat der Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung. Im Falle eines solchen Ereignisses wird der Käufer so bald wie möglich darüber informiert.
5. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Im Fall von Schäden, Mängeln, ungeeigneten Eigenschaften usw. ist er verpflichtet, den Lieferanten innerhalb von 8 Tagen nach der Übernahme der Ware darüber schriftlich zu informieren. Bei versteckten Mängeln, die trotz sorgfältiger Prüfung in der angeführten Frist nicht erkennbar waren, gilt die Frist von 6 Monaten nach Übernahme der Ware.

